Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Beratung –
Naturcoaching Annett Eichler

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach Annett Eichler (nachfolgend Coach genannt) und dem/der Coachee als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee das Angebot des Coaches, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungs- und Veränderungsprozessen (Coaching) annimmt. Zum Naturcoaching gehören zum Beispiel auch Übungen zur Sinnesschärfung sowie leichte und lockere Bewegungen in der Natur zur Unterstützung von Erlebnislernen und Lernen aus eigener Erfahrung.
3) Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
1) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Coachee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Prozessbegleitung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem vermutlichen Willen des/der Coachee entsprechen, sofern der/die Coachee hierüber keine Entscheidung trifft. Soweit der/die Coachee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Übungen ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecaocht werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coachingleistung und nicht die Umsetzung eines bestimmten Ziels des/der Coachee.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches
1) Coaching ist keine Heilkunde, der Coach darf keine Krankheiten gem. HPG § 1 Abs. 2 feststellen, heilen und lindern.
2) Coaching ist keine Psychotherapie. Der/die Coachee trägt während des gesamten Coachingprozesses die Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coachingtermine. Die Teilnahme an einem Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
§ 3 Mitwirkung des Coachees
1) Eine Beratung ist nur bei aktiver Mitwirkung des/der Coachee sinnvoll. Da wir im Wald arbeiten sind angepasste Kleidung, ggf. Regenjacke, robuste (Wander-) schuhe sowie Insekten- und Sonnenschutz erforderlich. Außerdem gehören Auskünfte, die Voraussetzung für das Coaching sind sowie eine aktive Beteiligung bei anderen Methoden zur aktiven Mitwirkung.
2) Um eine möglicherweise vom Coach angeratene ärztlichen Untersuchung für die Fortführung einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee wird gegebenenfalls gebeten.
3) Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Coachee die Coachinginhalte verneint. Auch der/die Coachee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.
§ 4 Honorierung des Coaches
1) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Das Honorar wird individuell zwischen Coach und Coachee im schriftlichen Angebot vereinbart.
2) Das Honorar ist nach jedem Termin von dem/der Coachee innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
3) Im Wald vereinbarte Termine finden bei jedem Wetter statt, ausgenommen sind Sturm, Hagel und Gewitter.
4) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Coachee unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 80 %. Die Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Coachee 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart.
5) Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem/der Coachee nicht in Rechnung gestellt. Der/die Coachee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
§ 5 Vertraulichkeit des Coachings
1) Der Coach behandelt die Daten des/der Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Coachee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee.
2) Sofern der/die Coachee ein Protokoll über das Coaching verlangt, erstellt der Coach dieses kostenpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
§ 6 Datenschutz
1) Es werden ausschließlich personenbezogene Daten des Klienten zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
2) Die zum Zwecke des Vertragsschlusses angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-MailAdresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
3) Die/der Coachee hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Löschung seiner personenbezogenen Daten.
§ 7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Coachingvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Bei Fragen zu den AGB wenden Sie sich bitte an annett.eichler@gmx.de